Ortstaxe

Mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 41 vom 17.11.2023 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)  erhöht. Mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 37 vom 30.12.2024 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) bestätigt. Dies bedeutet, dass die Ortstaxe pro Person und Übernachtung ab 01.01.2025 insgesamt wie folgt betragen wird:

a) Euro 3,50 für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen;

b) Euro 3,00 für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“; 5 Blumen und 5 Sonnen

c) Euro 2,50 für alle anderen Beherbergungsbetriebe

DEU