Krankentransporte müssen früher vorgemerkt werden

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Im Rahmen der Covid-19-Schutzmaßnahmen müssen Krankentransporte, die vom Weißen Kreuz koordiniert und durchgeführt werden, künftig von Montag bis Freitag innerhalb 17.00 Uhr für den jeweils kommenden Tag vorgemerkt werden.

Begleitpersonen dürfen nur in Ausnahmesituationen eine Fahrt im Krankenwagen begleiten. Vormerkungen, Terminänderungen und Absagen von Krankentransporten werden von der Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes in Bozen entgegengenommen, bearbeitet und disponiert. Nachdem die täglich rund 600 Krankentransportfahrten am Anfang des Jahres angesichts der Coronakrise drastisch zurückgegangen sind, nehmen sie seit einiger Zeit wieder konstant zu. Aufgrund der Schutzmaßnahmen werden dabei Patienten vorrangig einzeln gefahren und Mehrpersonentransporten auf ein Minimum reduziert. Um hier Wartezeiten zu vermeiden, müssen die Vormerkungen für Krankentransporte ab sofort immer am Vortag innerhalb 17 Uhr in der Einsatzzentrale eingehen.

Die Anfragen werden von Montag bis Freitag unter der Rufnummer 0471 444 444, Fax 0471 444 370 per E-Mail unter vormerkungen@wk-cb.bz.it entgegengenommen. Bei Wochenenden sowie dazwischenstehenden Feiertagen wird gebeten, die Fahrt am vorhergehenden Werktag vorzumerken. Um den Schutz für Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten, muss auch die Mitfahrt von Begleitpersonen im Krankenwagen auf Ausnahmesituationen reduziert werden. Diese können bei der Vormerkung der Fahrt über die Einsatzzentrale angefragt werden.

Der Landesrettungsverein Weißes Kreuz appelliert an das Verständnis in der Bevölkerung für die notwendigen Schutzmaßnahmen und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.

06.08.2020

DEU